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Angelika Niebler begrüßt Grundsatzurteil des BGH

Oberstes Gericht verhindert überzogene Härten im Unterhaltsrecht

"Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Unterhaltsrecht weist den richtigen Weg: Damit wird vor allem dem Interesse der Kinder Rechung getragen, ohne den betreuenden Elternteil zu überfordern." Mit Erleichterung hat die Bezirksvorsitzende der Frauen-Union Oberbayern, Dr. Angelika Niebler (MdEP), das jetzt ergangene Grundsatzurteil des obersten Zivilgerichts zur Kenntnis genommen: "Es kann nicht sein, dass diejenigen, die sich tagtäglich für das Wohlergehen ihrer Kinder einsetzen, in existentielle Bedrängnis gebracht werden bzw. mit einer Aufgabenfülle überfordert werden."

Hintergrund der Entscheidung des BGH war die Klage einer unverheirateten Mutter zweier Kinder im Alter von sieben und zehn Jahren, die von ihrem ehemaligen Lebenspartner Betreuungsunterhalt verlangte. Dieser hatte die Forderung mit dem Hinweis auf das neue Unterhaltsrecht abgelehnt, wonach erziehende Elternteile nach einer Trennung grundsätzlich nur noch Anspruch auf drei Jahre Betreuungsunterhalt hätten.

"Der hinter dem neuen Gesetz liegende Ansatz, die lange bestehende Ungleichbehandlung zwischen nicht verheirateten Elternteilen und geschiedenen aufzuheben, ist nachvollziehbar", so Niebler.

Das "Altersphasenmodell" mutete Geschiedenen bis zum 8. Lebensjahr ihres Kindes keine und bis zum 15. Lebensjahr lediglich eine Teilzeittätigkeit zu, während für Nicht-Verheiratete die Unterhaltszahlungen grundsätzlich nach drei Jahren endeten.

"Diese ungleiche Lastenverteilung musste aufgehoben werden. Aber nicht zu Lasten der Kinder! Das oberste Zivilgericht hat zu Recht die übermäßige Belastung, die das neue Unterhaltsrecht Alleinerziehenden wie Geschiedenen mit kleinen Kindern durch einen verfrühten Einstieg in die Vollbeschäftigung zugemutet hätte, abgefedert. Ein Kind kann nicht hin- und hergeschoben werden, es braucht eine geordnete Betreuung", betont Angelika Niebler.

Darüber hinaus sei das Urteil für geschiedene Elterteile ein wichtiges Signal im Hinblick auf den Vertrauensschutz. "Wer lange Jahre innerhalb der Familie im Sinne einer Aufgabenteilung  die Betreuung und Erziehung der Kinder übernommen hat und nicht einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen ist, kann dafür nicht durch eine nachträgliche Härte abgestraft werden." Dies sei durch den Richterspruch verhindert, wie Niebler mit Genugtuung feststellte.

 

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