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Altersarmut von Frauen bekämpfen

Das Armutsrisiko für Frauen über 65 Jahre liegt in Bayern mit 17,4 % deutlich über dem der Männer

Betrachtet man die Haushalte der Menschen über 65 Jahre getrennt nach Geschlechtern, zeigt sich, dass das Wohlstandsniveau bei Frauen rund 21 Prozent unter dem der Männer liegt.

Das Armutsrisiko für Frauen über 65 Jahre liegt in Bayern mit 17,4 Prozent deutlich über dem der Männer mit 14,8 Prozent. Im Jahr 2002 verfügten die Frauen im Bundesdurchschnitt nur über 555 Euro Rente monatlich, das sind circa 60 Prozent der Rente der Männer mit 929 Euro im Monat. In Bayern beträgt die durchschnittliche monatliche Altersrente bei Frauen
497 Euro, während sie für Männer mit 975 Euro fast doppelt so hoch liegt.

Die Zahlen zeigen: Noch immer haben Frauen, bedingt durch geringere Arbeitseinkommen und ihre Erwerbsbiografien, im Alter ein höheres Armutsrisiko als Männer. Damit sind sie weiterhin besonders von Altersarmut betroffen und die aktuellen Entwicklungen lassen befürchten, dass Altersarmut in der Zukunft bei Frauen weiter zunehmen wird. Gründe für die besondere Betroffenheit von Frauen durch Altersarmut sind die geringere Dauer der Erwerbstätigkeit durch familien- und erziehungsbedingte Unterbrechungen, ein oft höherer Anteil an Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und das immer noch niedrigere Einkommensniveau der Frauen. Nachdem die Rentenversicherung vom Modell des durchgehend in Vollzeit erwerbstätigen Mannes ausgeht, müssen sich die sehr viel häufiger unterbrochenen Erwerbsverläufe der Frauen zwangsläufig negativ auswirken.

Eine der wichtigsten Ursachen von Altersarmut bei Frauen ist die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung sowohl auf dem Arbeitsmarkt als auch im häuslichen Bereich. Sie beeinflusst die Berufswahl und die Möglichkeit, Führungspositionen zu erreichen. Sie führt zu Erwerbsunterbrechungen und einem hohen Anteil an Teilzeitbeschäftigung und geringfügiger Beschäftigung. Dazu kommt die Abwertung des "Weiblichen", auch, beziehungsweise vor allem bei der Bezahlung. Noch immer werden die "klassischen" Frauenberufe deutlich schlechter bezahlt. Insgesamt erhalten Frauen eine um 23 Prozent geringere Bezahlung als Männer. Damit liegt die Entgeltungleichheit in Deutschland deutlich über dem europäischen Durchschnitt von 15 Prozent. Unser Land rangiert insoweit am unteren Ende der europaweiten Skala.

Eine Verringerung der Altersarmut bei Frauen benötigt ein zweigleisiges Vorgehen. Zum einen muss bei den Mädchen beziehungsweise jungen Frauen angefangen werden, denn Altersarmut beginnt mit der Berufswahl. Ihnen muss ermöglicht werden, bei guter Qualifikation und Ausbildung mit nur geringen Unterbrechungen und einem guten Einkommen beides, Beruf und Familie, vereinbaren zu können. Zum anderen müssen Maßnahmen ergriffen werden, um für die aktuell von Altersarmut betroffenen oder bedrohten Frauen, die in der Regel ein Leben lang hart gearbeitet haben, eine akzeptable und ihre Würde bewahrende Lösung zu finden.

Daher fordert der Bayerische Landesfrauenrat:

  • Aufklärung und Beratung vor allem junger Frauen über das Phänomen der Altersarmut. Es ist wichtig, hier ein Problembewusstsein zu schaffen. Das sollte spätestens mit Einstieg in die Ausbildung beziehungsweise in das Berufsleben geschehen. Erste Hinweise bei der Berufsberatung sind notwendig!
  • "Rechte stärken, Frauen stark machen": Ermutigung von (jungen) Frauen, sich für ihre Rechte einzusetzen und ihre Interessen zu vertreten.
  • Schaffung positiver Vorbilder für Mädchen und Jungen. Damit werden die Handlungsoptionen für beide Geschlechter erweitert, geschlechtertypische Arbeitsteilungen sowohl privat als auch betrieblich durchbrochen und Rollendurchlässigkeit ermöglicht.
  • Weitere Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wie zum Beispiel die Nachbesserung des Bundesgesetzes zur Elternzeit und zum Elterngeld (BEEG).
  • Ausbau der Kinderbetreuung sowohl quantitativ als auch qualitativ, um Frauen eine möglichst durchgehende Teilnahme am Erwerbsleben zu ermöglichen.
  • Maßnahmen anbieten, mit denen eine mögliche Dequalifizierung während der Elternzeit verhindert werden kann.
  •  Abschaffung beziehungsweise stärkere Begrenzung der atypischen Beschäftigung im Niedriglohnsektor.
  • Gesellschaftliche und finanzielle Aufwertung der klassischen Frauenberufe.
  • Abschaffung von Lohndiskriminierung.
  • Ausbau der Anerkennung von Erziehungszeiten in der gesamten Rentenversicherung für alle Kinder, unabhängig vom Geburtsjahr.

Neben diesen präventiven Ansätzen sind auch Maßnahmen für die jetzt von Altersarmut betroffenen Frauen nötig:

  • Frauenspezifische Information und Beratung über die Grundsicherung an die Betroffenen.
  • Überprüfung und gegebenenfalls Anhebung der Regelsätze für von Altersarmut betroffene Frauen.
  • Frauenspezifische Differenzierung und Erweiterung des Förderpreises für Kommunale Seniorenpolitik des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.
  • Modell der Tauschbörsen für altersarme Frauen stärker öffnen und ausbauen.
  • Bei Wohnprojekten für ältere Menschen auch Möglichkeiten für altersarme Frauen schaffen.
  • Untersuchung der Situation altersarmer Frauen in Bayern und Entwicklung von Lösungsansätzen.

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